Freitag abends noch alles telefonisch geklärt, danach das Internet in Sachen Reiseroute befragt (www.reiseplanung.de) und am Samstag morgen um 8:15 Uhr losgefahren. Es geht zur Besichtigung des “nicht original grünen” Spiders in die Pfalz.
Anfahrt insgesamt ca. 2 Std. Der Verkäufer holt mich auf einem Parkplatz ab und wir fahren nochmal ca. 8 km weiter in die allertiefste Provinz. Dann sind wir da und die Besichtigung kann beginnen. Zuerst ein paar Fakten:
EZ. war am 21.10.1977. Tüv und AU sind abgelaufen in 05/2007. Abgemeldet wurde der Wagen am 21.11.2006 und wir sind somit noch in der 18 Monatsfrist. Das bringt mich zu einem kleinen Exkurs, denn eigentlich fand ich die 18 Monatsfrist schon immer doof und siehe da:
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Ab dem 01.03.2007 werden weite Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durch die Fahrzeugzulassungsverordnung ersetzt. Vieles verbessert sich damit für die Halter von Kraftfahrzeugen. Im folgenden werden wichtige Änderungen kurz aufgeführt.
Die vorübergehende Stilllegung (Abmeldung) eines Fahrzeuges entfällt und wird durch die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges abgelöst. Der Vorteil für den Fahrzeughalter liegt darin begründet, dass die Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge nicht mehr wie bisher 18 Monate nach Stilllegung erlischt. Die Fahrzeuge können auch nach längerer Zeit ohne große Probleme wieder zum Straßenverkehr zugelassen werden. Notwendig ist neben der Vorlage der üblichen Zulassungsunterlagen lediglich noch die Beibringung Berichtes über die Haupt – und Abgasuntersuchung. Die Erstellung eines Gutachtens nach § 21 StVZO (Ganzabnahme) entfällt, was zu einer Kostenersparnis für den Fahrzeughalter führt. Diese Regelung gilt auch für vor dem 01.03.2007 stillgelegte Fahrzeuge, bei denen die Stillegungsfrist von 18 Monaten schon abgelaufen ist.
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Ehrlich gesagt, kann ich den letzten Absatz oben noch nicht ganz glauben, denn dass deutsche Bürokratie mal einen echten Vorteil auch rückwirkend “implementiert”, wäre ja ganz was Neues, aber man wird sehen. Beim o.a. Auto hat man auf jeden Fall noch mindestens 8 Monate Zeit und diese Zeit fällt in die Wintermonate: Schrauberzeit.
Was spricht für das Auto:
+ Motor läuft schon rund
+ 88KW, da frühes Modell ohne Servolenkung
+ alte und seltene Chromspiegel auf beiden Seiten
+ EZ bedeutet baldige H-Nummer Fähigkeit
+ neue Tachowelle
+ CD-Radio
+ Perssening (schreibt man das so?) vorhanden
+ wenn man es denn mag: Alte braune Innenausstattung mit etwas Holz in der Mitte
Was spricht für Kaufzurückhaltung (immer schön positiv klingen:-):
- alte Reifen mit eher schlechtem Profil
- Zierleisten Schweller: alle 4 Ecken fehlen
- Rost an den Oberkanten der Türen
- Armaturenbrett und Innenausstattung: die normalen Risse
- schlechtes Verdeck
- Kleinkruscht
Was tun also?
Ich habe dem Verkäufer gesagt, dass ich über den Rest des Wochenendes ein wenig nachdenken werde und ihm dann Bescheid gebe. Ob ich das Auto denn kaufe, weiss ich noch nicht, aber ein paar andere Sachen kann ich hier noch ganz gut schreiben, passend zum Thema. Also…..
1) Das Auto war eigentlich schon verkauft und der Käufer meinte, er würde es dann in einer Woche abholen und bezahlen. Das war vor 3 Monaten. Hm, ist das heute so üblich?
2) Dass ich pünktlich am vereinbarten Treffpunkt war bei 160 km Anreise, hat den Verkäufer ebenfalls überrascht. Passt zu 1), oder? Wie sagt doch der Lateiner in mir? O tempora, o mores.
3) Die Pfalz im Sonnenschein ist immer wieder eine Reise wert. Anfahrt per BAB wg. der Pünktlichkeit, Rückreise dann über Kaiserslautern, Neustadt, Bad Bergzabern (also mit ein paar Schlenkern). Ich hatte zwar “nur” meinen Thema SW dabei und keinen Beta Spider, aber schön war`s trotzdem. Danach noch bei meinem Freund Wolfram vorbei und bei einer Bratwurst mit Sauerkraut und einer Traubensaftschorle den Sonnenschein am Nachmittag genossen: kurz gesagt, der Tag wird mir in positiver Erinnerung bleiben.
Keep on searching….
Eckhard